Fahrradversicherung mit Unfallschutz


Der Begriff der Fahrradversicherung mit Unfallschutz kann in zwei verschiedenen Bereichen auftauchen. Mit der Fahrradversicherung einschließlich des Unfallschutzes kann eine Vollkaskoversicherung für das angeschaffte Fahrrad bezeichnet werden. Gleichzeitig stellt sie auch eine Personenversicherung in Bezug auf den Besitzer und Fahrer des Rades dar. Der Unterschied zwischen den beiden verfügbaren Policen mit der Bezeichnung Fahrradversicherung mit Unfallschutz besteht im Versicherungsgegenstand. Einmal betrifft dies die Sparte der Sachversicherung für Zweiräder und einmal betrifft dies die Sparte der Personenversicherung und im Genauen die Radfahrer.

Fahrradversicherung mit Unfallschutz

Fahrradversicherung mit Unfallschutz

Die Fahrradversicherung mit Unfallschutz im Bereich der Spezial- und Sachversicherung stellt eine sehr umfassende und mit zusätzlichen Bausteinen versehene Diebstahlversicherung dar. Hierbei sind im Versicherungsumfang der Diebstahl des Fahrrades, Schäden und Zerstörung durch Vandalismus und die Schadensregulierung bei selbst verschuldeten Unfällen enthalten. Diese Deckungserweiterung bei Eigenverschulden entspricht daher der Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge und motorisierte Zweiräder. Die Fahrradversicherung mit erweiterter Deckung bei selbst verschuldeten Unfällen wird daher von einigen Versicherungsgesellschaften auch unter der Bezeichnung Fahrrad-Vollkasko offeriert. Während die Absicherung gegen Diebstahl und Vandalismus als Teilkaskoversicherung bezeichnet wird, stellt die Aufnahme von Eigenschäden und Eigenunfällen dann die Vollkaskoversicherung dar.

Ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug kann die Fahrradversicherung mit Unfallschutz und einschließlich der Deckung bei eigenem Verschulden mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die eigene Beteiligung im Schadensfall wird dann in der Regel nur bei Inanspruchnahme der Versicherungsleistung nach einem selbst verschuldeten Unfall erhoben. Werden bei der Versicherung der Diebstahl oder ein Vandalismusschaden angezeigt, muss diese eigene Beteiligung unabhängig von der Höhe des erstattungsfähigen Schadens nicht aufgebracht werden.

Die Fahrradversicherung als personenbezogene Versicherung enthält umfassende Leistungen in Bezug auf einen Unfall mit Personenschaden. Der Versicherungsschutz und die vereinbarten Leistungen dieser Fahrradversicherung beziehen sich dann nicht auf den verursachten Sachschaden, sondern sind auf den namentlich benannten Radfahrer ausgelegt. Eine Fahrradunfallversicherung hat bei Fahrten mit dem eigenen Fahrrad ebenso Bestand wie bei Fahrten mit einem fremden Fahrrad. Zudem kann eine Fahrradversicherung mit Unfallschutz nicht nur für die private Nutzung abgeschlossen werden, sondern bietet auch einen guten Schutz bei der Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und damit verbundenen Trainingsfahrten. Im Grunde genommen ist die Versicherung in diesem Bereich eine sehr umfassende private Unfallversicherung, die ganz gezielt für Radfahrer und die Ausübung des Radsportes ausgelegt ist. Diese Form der Fahrradversicherung bietet eine finanzielle Entschädigung, wenn es durch einen Fahrradunfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung bis hin zur Vollinvalidität kommt.

Der Begriff der „Fahrradversicherung mit Unfallschutz“ kann auf eine Sachversicherung oder aber auf eine Personenversicherung für Radfahrer verweisen:

  • Diebstahlversicherung einschließlich Deckungserweiterung für selbstverschuldete Unfälle verfügbar
  • Leistung der Fahrradversicherung kann mit und ohne eigene Beteiligung im Schadensfall vereinbart werden
  • Fahrradversicherung mit Unfallschutz stellt eine Vollkaskopolice für das Fahrrad dar
  • Fahrradversicherung kann als private Unfallversicherung für die Bedürfnisse von Radfahrern abgeschlossen werden
  • Die Versicherung leistet bei dauerhafter Beeinträchtigung bis hin zur Vollinvalidität
  • Fahrradversicherung mit Unfallschutz besteht für Privatfahren, Trainingsfahren und für die Teilnahme an Radsportveranstaltungen