Leistung bei Fahrraddiebstahl


Die Leistung bei Fahrraddiebstahl ist der Hauptzweck einer separat abgeschlossenen Fahrradversicherung. Unabhängig vom möglichen erweiterten Umfang einer separaten Fahrradversicherung beinhaltet jede angebotene Police die Leistung bei Fahrraddiebstahl.

Hierbei wird bereits bei Abschluss der Fahrradversicherung die Versicherungssumme konkret festgelegt und anhand des Kaufpreises und somit des Neuwertes des zu versichernden Fahrrades bestimmt. Nur wenn die Versicherungssumme in der ausreichenden Höhe und trotz eines erhöhten Beitrages mit dem korrekten Betrag festgelegt wird, ist die Leistung bei Fahrraddiebstahl ausrechend um für Ersatz in Form der Neuanschaffung zu sorgen. Versichert werden kann bei der Mehrzahl der Anbieter ein gebrauchtes Fahrrad ebenso wie ein neues Fahrrad.

Einige Anbieter legen eine Mindestversicherungssumme und eine Höchstversicherungssumme fest. Dann erfolgt eine Leistung bei Fahrraddiebstahl nur, wenn das zu versichernde Rad einen Kaufpreis oder Neuwert innerhalb der definierten Spanne aufweist. Einige Fahrradversicherungen sind erst dann verfügbar, wenn eine Leistung bei Fahrraddiebstahl von mindestens 300 Euro vereinbart werden kann. Die Leistung aus der Fahrradversicherung kann meist frei gewählt werden und kann so genau auf das zu versichernde Fahrrad oder sogar auf mehrere Räder angepasst werden. Die Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften versichert Fahrräder unabhängig von der Marke bis zu einem Wert von 5.000 Euro. Unter Umständen kann die maximale Leistung bei Fahrraddiebstahl anbieterabhängig auch bei bis zu 2.500 Euro liegen. Wer ein hochwertiges und entsprechend hochpreisiges Fahrrad gegen Diebstahl und Entwendung fest verbundener Zubehörteile versichern möchte, kann dies dann auf Anfrage bewerkstelligen. Auch wenn eine Leistung bei Fahrraddiebstahl laut den ersten Angaben der Gesellschaft nur bis zu einer festgelegten Summe möglich ist, kann diese auf gesonderte Anfrage häufig auch höher vereinbart werden. Entsprechend wird dann der jährlich zu entrichtende Beitrag analog zur steigenden Leistung bei einem Diebstahl des hochwertigen Fahrrades angepasst.

Während die Leistung der gesonderten Fahrradversicherung bei einem Fahrraddiebstahl aufgrund der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme erfolgt, verhält sich dies bei der Hausratversicherung etwas anders. Die Hausratversicherung kann um eine Diebstahlversicherung für das Fahrrad erweitert werden. Dann wird die Versicherungssumme für die gesamte Hausratversicherung angepasst und die darin enthaltene Leistung bei Fahrraddiebstahl wird als pauschaler Prozentsatz durch die versichernde Gesellschaft festgelegt. Die Leistung bei Fahrraddiebstahl durch die Hausratversicherung liegt anbieter- und tarifabhängig bei einem bis höchstens fünf Prozent der festgelegten Gesamtsumme. Besonders bei hochpreisigen Fahrrädern kann es hier zu einer deutlichen Unterversicherung und einer somit nicht ausreichenden Leistung bei einem Fahrraddiebstahl kommen. Zudem besteht in der Mehrzahl der Hausratversicherungen die sogenannte Nachtzeitklausel. Dann besteht der Versicherungsschutz für das Fahrrad nur zwischen 6 und 22 Uhr und in Ausnahmefällen. Eine Fahrradversicherung und deren Leistung bei Diebstahl des versicherten Fahrrades sind nicht von festgelegten Uhrzeiten abhängig. Die Leistung bei einem Fahrraddiebstahl erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Entwendung und abhängig vom Geltungsbereich zudem unabhängig vom Ort des Diebstahls.

Abhängig von der versichernden Gesellschaft wird die Sicherung des versicherten Fahrrades explizit gefordert. Hierfür muss der Besitzer des Fahrrades und somit der Versicherungsnehmer ein von der Gesellschaft vorgeschriebenes Schloss zur Sicherung verwenden. Die Versicherungsgesellschaften legen hierbei meist einen Wert des Schlosses aufgrund des versicherten Fahrrades fest. Je hochwertiger das versicherte Fahrrad ist, desto hochwertiger muss auch das dafür verwendete Schloss sein. Zudem müssen die von den Versicherungsgesellschaften anerkannten Sicherungen für das Fahrrad geprüft und zertifiziert sein. Ein billiges und mit keinerlei Prüfsiegeln versehenes Schloss erfüllt die Bedingungen nicht und führt im Falle einer Entwendung zu einer Leistungsverweigerung Ratsam ist es hier stets, den Kaufbelege für das Schloss aufzubewahren. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft muss der Beleg über den Kauf des Schlosses bereits bei Vertragsbeginn vorgelegt werden. Spätestens bei einem Diebstahl und der Inanspruchnahme der Leistung aus der Fahrradversicherung wird dieser dann gefordert und zusammen mit dem Kaufbeleg für das versicherte Fahrrad eingereicht.

Die Leistung bei einem Fahrraddiebstahl ist die Grundlage der separaten Fahrradversicherung und deckt die Lücken der bestehenden Hausratversicherung:

  • Versicherungsschutz gegen Diebstahl besteht rund um die Uhr
  • Abhängig vom Geltungsbereich besteht auch im Ausland und auf Reisen ein ausreichender Schutz bei Diebstahl
  • Versicherungssumme wird analog zum Kaufpreis- und Neuwert des Fahrrades bestimmt
  • Beitragsanpassung aufgrund einer erhöhten Versicherungssumme unumgänglich
  • Kaufbeleg für das versicherte Fahrrad muss im Schadensfall zur Inanspruchnahme der Leistung vorgelegt werden
  • Versicherungsgesellschaft kann ein geprüftes und zertifiziertes Schloss für das Fahrrad festlegen
  • Leistung aus der Diebstahlversicherung erfolgt nur, wenn die Sicherung des Fahrrades den Bedingungen entspricht
  • Kaufbelege für Fahrrad und für das Schloss immer aufbewahren und zur Leistungsforderung zwingend vorlegen