Leistung bei selbst verschuldeten Schäden und Unfällen


Die Leistung durch die Fahrradversicherung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden kann sowohl in einer Leistung in Bezug auf das versicherte Fahrrad als auch in einer Leistung in Bezug auf den Fahrradbesitzer und Fahrradfahrer bestehen. Eine Leistung durch die Fahrradversicherung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden kann aus einer separat abgeschlossen Fahrradversicherung mit Vollkaskoschutz oder aber aus einer speziell abgestimmten Unfallversicherung für Fahrradfahrer in Anspruch genommen werden. Sehr vereinzelt und auf Anfrage besteht sogar die Möglichkeit, diese beiden Versicherungen in Kombination abzuschließen. Um die Leistung durch die Fahrradversicherung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden in Bezug auf das Fahrrad und auf den Besitzer in einer Police zu integrieren, kann kein Standardprodukt der namhaften Versicherungsgesellschaften gewählt werden. Hierfür gibt es Spezialversicherer und die unabhängig agierenden Versicherungsmakler.

Insbesondere auf Freizeitversicherungen spezialisierte Versicherungen und Makler für Freizeitversicherungen kommen in Frage, wenn die Leistung durch die Fahrradversicherung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden für beide Versicherungsgegenstände erfolgen soll. Dann kann sowohl das Fahrrad an sich als auch der Besitzer und Nutzer des Fahrrades als Versicherungsgegenstand die Leistung durch die Fahrradversicherung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden erhalten.

Die Leistung durch die Fahrradversicherung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden kann aus einer Sachversicherung oder einer Personenversicherung erfolgen. Die Sachversicherung bietet die Leistung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden in Form der Kostenübernahme oder Werterstattung bei einer vollständigen Zerstörung oder für die notwendigen Reparaturen. Die Personenversicherung dagegen bietet die Leistung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden in Form der Zahlung einer vereinbarten Versicherungssumme aufgrund des Personenschadens. Diese Form der Leistung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden ist dann von der dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung des Fahrradfahrers abhängig. Die Leistung aus der Fahrradfahrerversicherung entspricht der Leistung einer privaten Unfallversicherung und wird ganz gezielt auf die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad und auf die Teilnahme an Sport- und Freizeitveranstaltungen mit dem Fahrrad abgestimmt.

Die Leistung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden durch die Sachversicherung entspricht dem Vollkaskoschutz bei einem Kraftfahrzeug. Eine Fahrradversicherung kann anbieterabhängig mit der Deckungserweiterung abgeschlossen werden und beinhaltet dann neben der grundlegenden Leistung bei einem Diebstahl auch die sogenannten Eigenschäden. Die Eigenschäden werden durch die Versicherungsgesellschaft anhand der vereinbarten Versicherungssumme reguliert. Hierbei kann abhängig von der Art des Schadens und der Schwere der Beschädigung dann entweder eine Erstattung des versicherten Neuwertes oder aber die Übernahme der Reparaturkosten erfolgen. Der Vollkasko- oder Rundumschutz für das Fahrrad ist mit einer entsprechenden Beitragserhöhung verfügbar. Eine derartige Deckungserweiterung einer abzuschließenden Fahrradversicherung lohnt sich in der Regel nur bei einem sehr hochwertigen Fahrrad. Wer ein günstiges Fahrrad mit der passenden Versicherung gegen Diebstahl schützen will, oder ein gebrauchtes Fahrrad versichert kann auf diese Erweiterung meist verzichten.

Die Rundumversicherung gegen Diebstahl, Vandalismusschäden und selbst verschuldete Schäden kann überwiegend bei Spezialanbietern abgeschlossen werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten diesen umfassenden Vollkaskoschutz für Fahrräder nur auf Nachfrage an. Generell ist ein Vergleich sehr ratsam, da die Beiträge zu einer Fahrradversicherung mit der Deckungserweiterung bei selbst verschuldeten Schäden deutliche Unterschiede aufweisen. Zudem kann anbieterabhängig eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Abhängig vom gewählten Tarif kann die eigene Beteiligung bei der Fahrradversicherung mit integrierter Kostenübernahme bei Eigenschäden zwischen 50 und 150 Euro liegen. Wer einen Tarif mit eigener Beteiligung im Schadensfall wählt, der sollte hier stets die Beitragsersparnis mit der im Versicherungsfall aufzubringenden Selbstbeteiligung vergleichen und dann entscheiden.

Die Leistung bei selbst verschuldeten Unfällen und Schäden kann sowohl durch eine sachbezogene als auch durch eine personenbezogene Fahrradversicherung erfolgen:

  • Rundumschutz mit Leistung bei selbstverschuldeten Schäden und Unfällen als Deckungserweiterung der Diebstahlversicherung verfügbar
  • Leistung der Fahrradversicherung bei Eigenschäden kann mit und ohne eigene Beteiligung im Versicherungsfall vereinbart werden
  • Fahrradversicherung mit Schutz bei Eigenschäden entspricht der Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge
  • Fahrradversicherung mit Unfallleistung ist eine Spezialversicherung und dient als private Unfallversicherung für Radfahrer
  • Personenbezogene Fahrradversicherung mit Unfallleistung schützt bei dauerhafter Beeinträchtigung bis hin zur Vollinvalidität
  • Personenversicherung mit Unfallschutz für Radfahrer besteht für Privatfahren, Trainingsfahren und für die Teilnahme an Radsportveranstaltungen