Diebstahlversicherung für Fahrräder


Wer sich nicht auf den zugegebenermaßen eingeschränkten Schutz durch eine Hausratversicherung verlassen möchte, der kann eine der angebotenen Fahrradversicherungen wählen. Hierbei wird eine separate Diebstahlversicherung für Fahrräder in allen Wertstufen und unabhängig davon ob es sich um ein neues oder ein gebrauchtes Rad handelt offeriert. Die Diebstahlversicherung für Fahrräder wird als Spezialversicherung bezeichnet und wird daher nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten. In Frage kommen hier namhafte Gesellschaften und die sogenannten Spezialversicherer. Gleichzeitig kann die Diebstahlversicherung für Fahrräder auf Nachfrage beim Fahrradhändler oder über einen unabhängigen Versicherungsmakler beantragt werden. Die Fahrradversicherung bei einem Fahrrad- und Fachhändler ist aber nur dann verfügbar, wenn bei diesem das Rad erworben wird. Für gebrauchte Räder kommt diese Versicherung dann nicht in Frage.

Fahrraddiebstahlversicherung

Fahrraddiebstahlversicherung

Die reine Diebstahlversicherung für Fahrräder bietet den über die Versicherungsbedingungen garantierten Ersatz bei einem Totalverlust des versicherten Fahrrades. Im Gegensatz zur Hausratversicherung ist die Diebstahlversicherung für Fahrräder nicht an ein benanntes Gebäude oder an festgelegte Zeiten gebunden, so dass der Versicherungsschutz rund um die Uhr in vollem Umfang Bestand hat. Eine Diebstahlversicherung für Fahrräder kann um weitere Deckungsbausteine erweitert werden.

Die Leistung durch den Versicherungsanbieter erfolgt dann, wenn ein abgeschlossenes Fahrrad entwendet wird. Dies ist eine in den Versicherungsbedingungen der Gesellschaften festgelegte Voraussetzung zur Geltendmachung des Schadens. Das versicherte Fahrrad muss mit einem geeigneten und zertifizierten Schloss gesichert werden. Nur dann kann die Diebstahlversicherung für Fahrräder in Anspruch genommen werden und es erfolgt die entsprechende Werterstattung. Im Gegensatz zur Hausratversicherung gilt die Fahrraddiebstahlversicherung auch für den sogenannten einfachen Diebstahl und nicht nur bei einem Einbruchdiebstahl. Dies ändert aber nichts daran, dass eine entsprechende Fahrradsicherung erfolgen muss.

Die Diebstahlversicherung für Fahrräder umfasst rein die Leistungen in Bezug auf den einfachen Diebstahl und enthält keine weiteren Deckungen. Die anbietenden Gesellschaften offerieren die Fahrraddiebstahl Versicherung zu einem höheren Beitrag auch mit einer Teilkasko- oder Vollkaskodeckung. Der Deckungsumfang der Versicherung kann soweit erweitert werden, dass Vandalismus und mutwillige Beschädigung gedeckt sind. Der Vollkaskoschutz in Verbindung mit einer Diebstahlversicherung für Fahrräder kommt dann für Schäden auf, die bei einem selbstverschuldeten Unfall entstehen.

Beim Abschluss einer Diebstahlversicherung für Fahrräder sollte darauf geachtet werden, ob bei Eintritt des Versicherungsfalles der Zeitwert oder ein versicherter Neuwert erstattet werden. Zudem kann in den Versicherungsbedingungen die Erstattung für gestohlene und nicht fest mit dem Fahrrad verbundene Zubehörteile ausgenommen sein. Bei der Diebstahlversicherung für Fahrräder sollten Policen einbezogen werden, die für den vollständigen Diebstahl aufkommen und gleichzeitig eine festgelegte Erstattung bei einem Teilediebstahl leisten.

Der Umfang der reinen Diebstahlversicherung für Fahrräder hängt von der anbietenden Gesellschaft und deren gültigen Versicherungsbedingungen ab:

  • Erstattung bei Diebstahl zum Neuwert oder berechneten Zeitwert
  • Versicherungsschutz besteht ohne örtliche und zeitliche Gebundenheit
  • Diebstahlversicherung leistet nur, wenn das Fahrrad mit einem zugelassenen Schloss gesichert wird
  • Fahrrad muss mit einem zugelassenen Schloss an einem festen, unbeweglichen Gegenstand gesichert werden
  • Reine Diebstahlversicherung leistet nur bei vollständiger Entwendung
  • Kein Versicherungsschutz bei Vandalismus, mutwilliger Fremdbeschädigung oder eigenem Verschulden